Bauphasen der Halle

Bau einer Stahlhalle ist ein komplexer Prozess mit mehreren wichtigen Etappen und notwendigen Formalitäten. Am Anfang steht jedoch der Wunsch des Kunden nach einer bestimmten Industriefläche.

BEDARFSERMITTLUNG

Dank der modularen Technik, die unser Unternehmen anbietet, können Sie Länge, Breite und Höhe der gewünschten Halle wählen, den ersten Entwurf der Halle konfigurieren und modellieren. Beginnen Sie mit der Montage aus vorgefertigten Komponenten, ohne auf ein Bau- oder Montageteam zu warten.

Mit unserem Hallen-Konfigurator können Sie von Ihrem Schreibtisch aus schnell und einfach Ihre Halle modellieren und die Parameter wählen, die Ihren Bedarf erfüllt.

ENTWURF DER HALLE / BESTELLUNG DER KONSTRUKTION 

Nachdem Sie Ihren Bedarf festgestellt haben, können Sie mit unserem Hallen-Konfigurator einen ersten Entwurf Ihrer Halle anfertigen, indem Sie die entsprechende Höhe, Breite und Länge auswählen. Die Software berechnet dann automatisch den Wert der entworfenen Hallenkonstruktion.

Wir bieten fertige Projekte von Standardhallen mit einer Breite von 8,5 m / 12,5 m / 16,5 m / 20,5 m an und mit frei konfigurierbarer Länge (Module je 4 m). Die Standardhöhe unserer Modulhallen beträgt 3,3 m bzw. 5,5 m (Höhe der Seitenwand). Sie können auch selbst die Hallenausstattung konfigurieren - Regale und Zwischengeschosse.

Anschließend können Sie auf unserer Website mit unserem Hallen-Konfigurator eine modulare Halle genau nach Ihrem Bedarf bestellen. Im Rahmen der Kundenbestellung wird für Sie auch ein Bauentwurf mit Grundriss und technischen Zeichnungen erstellt. Anhand dessen können Sie sehen, wie in Kürze die von Ihnen bestellte Halle aussehen wird.

Der Hallenentwurf, der auch eine Garantie des Endpreises beinhaltet, wird dem Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach der Vorschussbezahlung in Höhe von 5.000 PLN übergeben. Der Vorschuss wird dann dem Gesamtpreis der modularen Halle angerechnet. Dieses Dokument ist die Grundlage für die Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten der geplanten Hallenkonstruktion.

RÄUMLICHE GEGEBENHEITEN, ANPASSUNG DES ENTWURFS

Die Formalitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Montageprojekts der Industriehalle beginnt mit dem ersten Schritt, der Einholung eines Beschlusses über Raumordnungsplan und eines Umweltschutzbescheides von den örtlichen Behörden. Wenn für das Grundstück, auf dem der Hallenbau geplant ist, kein Raumordnungsplan vorliegt, ist ein Beschluss über die Rahmenbedingungen der Bebauung vom örtlichen Amt einzuholen.

Diese Genehmigung bekommt man, nachdem der Antrag mit folgenden Informationen gestellt wird: die geplante Nutzung der Anlage, Höhe und Fläche der Gebäude, Art der Wasserversorgung der Anlage und die Ableitung von Regen- und Abwasser. Der Antrag muss auch Informationen über die Art der Stromversorgung und Beheizung der Anlage sowie die Menge der an die Anlage gelieferten Betriebsmittel enthalten. Der Beschluss über die Rahmenbedingungen der Bebauung wird durch die Stadtplanungsabteilung des örtlichen Landratsamtes erlassen.

BAUGENEHMIGUNG / ANPASSUNG DES GRUNDSTÜCKS 

In Anlehnung an die räumlichen Gegebenheiten und die vorgelegte Bauplanung passt der Architekt den Entwurf den örtlichen Bodenverhältnissen, Art und Zweck der Halle an, gestaltet Anschlüsse und Bewirtschaftung des Grundstücks rund um die geplante Hallenkonstruktion. Alle diese Aktivitäten führen schließlich zum Bauentwurf. Die letzte Phase dieser Investitionsumsetzung ist die Erteilung einer Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung für eine Produktions- und Lagerhalle kann man erst dann bekommen, wenn man vorher alle anderen Genehmigungen erhalten hat. Um den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen zu können, muss man zuerst folgende Unterlagen erhalten: 

  • Beschluss über Raumordnungsplan (siehe oben),
  • Lageplan mit allen Anschlüssen und Koordinaten des Grundstücks,
  • Katasterkarte mit markierten Gebietsgrenzen,
  • Ein Auszug aus dem Grundbuch des Grundstücks, das dem Bauherrn gehört und von den Nachbargrundstücken,
  • Baugrundbeurteilung,
  • Richtlinien für die Gebäudeplanung (einschließlich: Art und Menge der gelagerten Materialien, Art ihrer Lagerung, Art und Menge des internen und externen Transports, Art und Anzahl der installierten Geräte, Anzahl der Personen, die in der geplanten Halle beschäftigt werden),
  • Standortentscheidung bezüglich der Ausfahrt aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten - Entwurf einer Gemeindestraße und deren Einbindung in eine Woiwodschaftsstraße,
  • technische Voraussetzungen für den Anschluss an die Wasser-, Gas-, Telekommunikations-, Strom- sowie Regenwasser- und Abwasserkanalisation,
  • Stellungnahme der Umweltschutzabteilung zu den Anforderungen an den Grünflächenschutz im Bereich der geplanten Investition,
  • Eventuell Baumfällgenehmigung

Nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen ist es möglich, einen Bauantrag zu stellen. Dieses Dokument wird der Architekturabteilung des Landratsamtes vorgelegt. Das Baugenehmigungsverfahren kann bis zu 65 Tage dauern

HALLENMONTAGE

Nach Erhalt aller oben beschriebenen erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen kann der Bauherr mit der Vorbereitung der Fundamente für die zukünftige Halle (gemäß den Richtlinien des Gesamtentwurfes) beginnen. Nach der Information vom Kunden über Erhalt der Baugenehmigung, beginnen wir mit der Abwicklung der Bestellung von der für den Bau der Halle notwendigen Elemente. Die Vorbereitung der Hallenkonstruktion erfolgt zeitgleich mit den Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Hallenuntergrund durch den Kunden. Bauelemente zur Selbstmontage der Halle werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen (inkl. Transport) ab der Information über den Erdbaubeginn geliefert. Je nach Größe und Bauart soll die Montage der Halle nicht länger als eine Woche dauern. Die Konstruktion ist nicht geschweißt wie die schweren und massiven Stahlkonstruktionen, sodass der Kunde auch mit eigenem Werkzeug in der Lage ist, eine Konstruktion gem. des Entwurfs zu errichten.

Wenn der Kunde eine montagefertige Konstruktion früher erhalten muss, können wir die Konstruktion innerhalb von 7 Werktagen vorbereiten.

Mit der zur Selbstmontage fertigen Hallenkonstruktion erhält der Kunde:

  • eine Montageanleitung, die Schritt für Schritt die wichtigsten Aspekte der Konstruktionserrichtung erklärt;
  • eine Betriebsanleitung der Halle (unter anderem mit einer Liste der schädlichen und gefährlichen Wirkungen),
  • eine Garantie für die Hallenkonstruktion, sowie Materialzertifikate und eine Garantie für die bei der Produktion der Halle verwendeten Materialien (laut der Fertigungsangaben).